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Impressumspflicht

Für jeden Weblog ist ein Impressum gemäß §55 RStV bzw. §5 TMG anzulegen. Dies gilt insbesondere für öffentlich geführte Weblogs, d.h. solche, die von Index-/Suchmaschinendiensten außerhalb von lernenonlie.info wie z.B. Google erreicht werden können. Für öffentlich geführte Weblogs, d.h. solche, die nur von angemeldeten Nutzerinnnen und Nutzern rezipiert werden können, wird §55 Abs. 1 lit. 1 RStV bzw. §5 Abs. 1 lit. 1 u. 2 TMG durch die Angabe einer innerhalb der lernenonline.info eindeutigen Bezeichnung, z.B. des Vor und Nachnames sowie Wohnort oder des digitalen Finderabdrucks Genüge getan. Gleichzeitig ist ein vertretungsberechtigtes Mitglied des Weblogs zu benennen. Für privat geführte Weblogs, d.h. solche, die nur von bestimmten, vom Herausgeber eines Weblogs selbst festgelegten Personen rezipiert werden können, ist ein vertretungsberechtigtes Mitglied des Weblogs zu benennen.

Urheber- und Verwertungsrechte

Bezüglich der Inhalte von Weblog-Beiträgen und Weblog-Seiten einschließlich der dazu gehörenden Kommentare wird ein nicht ausschließendes Verwertungsrecht durch die Autorin bzw. den Autor und die lernenonline.info als Service-Anbieter vereinbart. Insbesondere ist es der lernenonline.info zur Aufrechterhaltung des Services gestattet, Weblogs auf unbestimmte Zeit zu archivieren, zu pflegen sowie auf ihren Servern zur Benutzung im Internet gemäß den Weblog-Einstellungen bereitzustellen. Der Autorin bzw. dem Autor eines Weblog-Beitrages bzw. einr Weblog-Seite bleibt es freigestellt, über ihr bzw. sein Werk auch anderweitig zu verfügen, solange damit keine Einschränkung der in dieser Erklärung der lernenonline.info eingeräumten Rechte verbunden ist.

Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Herausgeber von Weblogs. Sie betrifft Weblog-Beiträge und Weblog-Seiten, einschließlich dazu gehörender Anhänge wie Videos, Bilder oder elektronischer Text-Dokumente. Im Sinne einer Einverständniserklärung muss jedes Impressum eine entsprechende Klausel enthalten.

Mit der Veröffentlichung von Weblog-Beiträgen oder Weblog-Seiten versichert jede Autorin bzw. jeder Autor, dass sie bzw. er berechtigt ist über die Nutzungsrechte an diesem Dokument zu verfügen und dass mit der Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden.